Wird ein Neubau oder eine Sanierung in Angriff genommen, erstellt der Energieberater in Zusammenarbeit mit dem Architekt und gegebenenfalls mit dem Fachplaner ein energetisches Gesamtkonzept. Dieses Energiekonzept bildet dann die Basis für den Bauantrag.
Während der Ausschreibung und der Ausführung der Bauarbeiten ist der Energieberater für die korrekte Umsetzung des im Bau- antrag genehmigten Energieskonzeptes verantwortlich, insbesondere wenn Fördermittel beantragt wurden.